Anmeldung und Kosten |
Anmeldung
Die Anmeldung zur Ausbildung muss
schriftlich erfolgen. Mit der Ausbildung kann nur
begonnen werden, wenn die Ausbildungsvoraussetzungen
nachgewiesen wurden. Mit Zahlung der
Aufnahmebearbeitungsgebühr ist die Anmeldung
verbindlich.
Im Falle einer Ablehnung durch den
Ausbildungsausschuss wird die Hälfte der
Aufnahmebearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Bei Rücktritt
des Ausbildungsteilnehmers wird diese als
Bearbeitungsgebühr einbehalten.
AusbildungsKosten
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Aufnahmebearbeitungsgebühr
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180,- €
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Zwischenkolloquium
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120,- €
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Abschlussprüfung
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400,- €
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600 UE Theorie
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9.000,- €
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120 UE Gruppen SE
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1.800,- €
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Gesamtkosten
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11.500,- €
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Zahlungsmodalitäten
Die
Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von 180,-
€ ist bei der Anmeldung zu zahlen.
Die Gebühren für
Theorie und Selbsterfahrung
sind in 36 monatlichen Raten à 300,-
€ beginnend mit der Ausbildung zu zahlen.
Die Gruppenselbsterfahrung wird in der
Regel mit zwei Selbsterfahrungsleitern durchgeführt. Die
Kosten erhöhen sich dadurch nicht.
REFINANZIERUNG
Bei
ordnungsgemäßer Durchführung der vorgeschriebenen
Behandlungsstunden
10.500,- €
(600 Stdn. à 17,50 €). Die Beträge werden nach Eingang
der KV-Zahlung ausbezahlt.
Zusätzlich
trägt das Institut die anfallenden Supervisionsgebühren in
Höhe
von
6.375,- €
Die Kosten werden direkt an die Supervisoren gezahlt.
Zugrunde gelegt werden 50 Stunden Einzel-
und 100 Stunden Gruppensupervision mit
4 Teilnehmern und Einhaltung des Supervisionsrhythmus
nach jeder 4. Behandlungsstunde.
Der eigene Aufwand für die gesamte
Ausbildung bei regulärem Verlauf beträgt
1.000,- €
Das vor Beginn der praktischen Ausbildung
zur Leistungskontrolle durchgeführte
Zwischenkolloquium wird mit 120,- € 4 Wochen
vor dem Termin in Rechnung gestellt. Die Gebühren für
die Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen
Prüfung von 400,- €. sind 4 Wochen
vor dem mündlichen Prüfungstermin zu zahlen.
Die Teilnahme an einer
Sonderveranstaltung, ist für den Teilnehmer einmal pro
Jahr verpflichtend. Das AFKV lädt dazu besonders
ausgewiesene Dozenten ein. 30 Unterrichtseinheiten
werden auf die Pflichtstundenzahl angerechnet bzw. mit
Fehlzeiten verrechnet. Diese Veranstaltungen werden
separat in Rechnung gestellt. Sie werden mit der
Anmeldung fällig.
Entspannungsverfahren und Gruppentherapie
sind Zusatzausbildungen und können nicht als
Sonderveranstaltungen angerechnet werden.
Es entstehen keine
weiteren versteckten Kosten.
An dieser Stelle können Sie sich das
Anmeldeformular downloaden:
Anmeldungsformular
im pdf-Format
AFKV GmbH, Romanusstraße 1,
45894 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 3 61 75 10, Fax 0209 / 36175120
E-Mail:
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