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Anmeldung und Kosten

Anmeldung

Die Anmeldung zur Ausbildung muss schriftlich erfolgen. Mit der Ausbildung kann nur begonnen werden, wenn die Ausbildungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden. Mit Zahlung der Aufnahmebearbeitungsgebühr ist die Anmeldung verbindlich.

Im Falle einer Ablehnung durch den Ausbildungsausschuss wird die Hälfte der Aufnahmebearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Bei Rücktritt des Ausbildungsteilnehmers wird diese als Bearbeitungsgebühr einbehalten. 

AusbildungsKosten  

Aufnahmebearbeitungsgebühr

180,-  €

Zwischenkolloquium

120,-  €

Abschlussprüfung

400,-  €

600  UE  Theorie

9.000,-  €

120  UE  Gruppen SE  

1.800,-  €

Gesamtkosten

11.500,- €

 Zahlungsmodalitäten

 Die Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von 180,- ist bei der Anmeldung zu zahlen.

 Die Gebühren für Theorie und Selbsterfahrung

720UE

X15,- €

    10.800.- €

sind in 36 monatlichen Raten à  300,- beginnend mit der Ausbildung zu zahlen.

Die Gruppenselbsterfahrung wird in der Regel mit zwei Selbsterfahrungsleitern durchgeführt. Die Kosten erhöhen sich dadurch nicht. 

REFINANZIERUNG 

Bei ordnungsgemäßer Durchführung der vorgeschriebenen Behandlungsstunden                    10.500,-  €
(600 Stdn. à 17,50 €). Die Beträge werden nach Eingang der KV-Zahlung ausbezahlt. 

Zusätzlich trägt das Institut die anfallenden Supervisionsgebühren in Höhe von                        6.375,-  €
Die Kosten werden direkt an die Supervisoren gezahlt.

Zugrunde gelegt werden 50 Stunden Einzel- und 100 Stunden Gruppensupervision mit
4 Teilnehmern und Einhaltung des Supervisionsrhythmus nach jeder 4. Behandlungsstunde.
 

Der eigene Aufwand für die gesamte Ausbildung bei regulärem Verlauf beträgt          1.000,-  €

Das vor Beginn der praktischen Ausbildung zur Leistungskontrolle durchgeführte Zwischenkolloquium wird mit 120,- € 4 Wochen vor dem Termin in Rechnung gestellt. Die Gebühren für die Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung von  400,-. sind 4 Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin zu zahlen.

Die Teilnahme an einer Sonderveranstaltung, ist für den Teilnehmer einmal pro Jahr verpflichtend. Das AFKV lädt dazu besonders ausgewiesene Dozenten ein. 30 Unterrichtseinheiten werden auf die Pflichtstundenzahl angerechnet bzw. mit Fehlzeiten verrechnet. Diese Veranstaltungen werden separat in Rechnung gestellt. Sie werden mit der Anmeldung fällig. 

Entspannungsverfahren und Gruppentherapie sind Zusatzausbildungen und können nicht als Sonderveranstaltungen angerechnet werden.

Es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.          

An dieser Stelle können Sie sich das Anmeldeformular downloaden:
Anmeldungsformular im pdf-Format


AFKV GmbH, Romanusstraße 1, 45894 Gelsenkirchen

Tel. 0209 / 3 61 75 10, Fax 0209 / 36175120
E-Mail: afkv@afkv.de