Allgemeines
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Das Angebot richtet sich an approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen und an Psychologische Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die eine zusätzliche Fachkunde in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie erwerben möchten.
Diese Ergänzungsqualifikation bietet für Ausbildungsteilnehmer*innen des AFKV und insbesondere für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, neben einer Ausweitung ihrer therapeutischen Kompetenzen und Angebote und weitere Abrechnungsmöglichkeiten, die Chancen auf eine Zulassung zu verbessern.
Entsprechend den Psychotherapievereinbarungen (§6 Abs. 4) erfolgt der Nachweis der fachlichen Befähigung „… durch Vorlage von Zeugnissen, aus denen sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Stunden erworben wurden. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass … mindestens 5 Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbstständig unter Supervision – möglichst nach jeder … dritten bis vierten Behandlungsstunde bei Verhaltenstherapie – bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen wurden. Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz erworben worden sein.“
Entsprechend müssen folgende Fortbildungsinhalte nachgewiesen werden:
- Theorie der KJP als Verhaltenstherapie im Umfang von 200 Unterrichtsstunden
- Fünf nach jeder 3-4 Behandlungsstunde supervidierte und abgeschlossene Behandlungen von Kindern und Jugendlichen mit mind. 180 Behandlungsstunden