Behandlungsfälle und Superivision
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Bis zu zwei im Rahmen der Psychotherapieausbildung behandelte KJP-Fälle (Patient*innen unter 18 Jahre) können im Umfang von insgesamt maximal 72 Behandlungsstunden auf die Ergänzungsqualifikation angerechnet werden. Die weiteren Behandlungsfälle können im Rahmen der Ausbildung zusätzlich zu den geforderten mindestens 600 Behandlungsstunden in für KJP anerkannten Institutsambulanzen und Lehrpraxen des AFKV erfolgen. Die Abrechnung und Vergütung erfolgt nach den für die Ausbildung jeweils vertraglich vereinbarten Sätzen und Bedingungen.
Approbierte Psychotherapeut*innen können ihre KJP-Fälle unter Supervision auch in eigener Praxis durchführen, sofern eine adäquate Ausstattung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorhanden ist. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Abrechnungsermächtigung des AFKV über ein vom AFKV zur Verfügung gestelltes Abrechnungsprogramm. Der Vergütungssatz beträgt dann 75 % des Umsatzes der abgerechneten Leistungen. Es besteht auch für approbierte Psychotherapeut*innen die Möglichkeit die Behandlungsfälle in für KJP anerkannte Institutsambulanzen bzw. Lehrpraxen des AFKV durchzuführen, wobei der Vergütungssatz dann 50% des Umsatzes der erbrachten Leistungen beträgt.
Die erforderliche Supervision als Einzel- oder als Gruppensupervision erfolgt bei einem/r vom AFKV anerkannten und für KJP qualifizierte/n Supervisor*in. Bitte teilen Sie uns mit, bei welchem/r Supervisor*in Sie Ihre KJP-Fälle supervidieren lassen. Zur Dokumentation der Supervision und der Fälle benutzen Sie bitte die sich im Mitgliederbereich der Webseite des AFKV befindlichen Formulare (Patientenstammblätter, Supervisionsprotokoll, Supervisionsbescheinigung). Für den Mitgliederbereich müssen Sie sich selber registrieren und auf Freischaltung durch das AFKV warten.