Ergänzungsqualifikation „Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie“

an der AFKV GmbH Gelsenkirchen zum Erwerb einer KV-Abrechnungsgenehmigung „Psychotherapie bei Kindern und  Jugendlichen“

Das Angebot richtet sich an approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen und an  Psychologische Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die eine zusätzliche Fachkunde in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie erwerben möchten.

Diese Ergänzungsqualifikation bietet für Ausbildungsteilnehmer*innen des AFKV und insbesondere für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, neben einer Ausweitung ihrer therapeutischen Kompetenzen und Angebote und weitere Abrechnungsmöglichkeiten,  die Chancen auf eine Zulassung zu verbessern.

Entsprechend den Psychotherapievereinbarungen (§6 Abs. 4) erfolgt der Nachweis der  fachlichen Befähigung  „… durch  Vorlage  von  Zeugnissen,  aus  denen  sich  ergibt,  dass  eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Stunden erworben wurden. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass … mindestens 5 Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Stunden  insgesamt  selbstständig  unter  Supervision  –  möglichst  nach  jeder  … dritten bis vierten Behandlungsstunde bei Verhaltenstherapie –  bei  Kindern  und  Jugendlichen  durchgeführt  und  abgeschlossen  wurden.  Entsprechende  Zusatzqualifikationen  müssen  an  oder  über anerkannte Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz erworben worden sein.“

Entsprechend müssen folgende Fortbildungsinhalte nachgewiesen werden:

• Theorie der KJP als Verhaltenstherapie im Umfang von 200 Unterrichtsstunden

• Fünf nach jeder 3-4 Behandlungsstunde supervidierte und abgeschlossene Behandlungen   von Kindern und Jugendlichen mit mind. 180 Behandlungsstunden

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Theorie und Curriculum

Für Ausbildungsteilnehmer*innen des AFKV sowie für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen  können 80 Theoriestunden aus dem PP-Curriculum als Theoriebestandteile der KJP-Ergänzungsqualifikation anerkannt werden.

Zum Erlangen der Ergänzungsqualifikation KJP müssen daher mind. 120 weitere Theoriestunden beim AFKV selbst absolviert werden. Hierzu können entsprechend dem beigefügten Curriculum einzelne Seminarveranstaltungen aus den Curricula laufender Ausbildungskurse KJP als Gasthörer*in gebucht werden. Der Nachweis hierüber erfolgt über die Teilnahmebescheinigungen in Verbindung mit dem Zahlungseingang.

An den im Curriculum ausgewählten Themen soll deutlich werden, wie die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern und Angehörigen möglich ist. Thematisch sollen die Besonderheiten der Beziehungsgestaltung und Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen, die psychotherapeutische Basiskompetenzen bei der Behandlung, wesentliche Störungsbilder im Kindes- und Jugendalter  und deren Behandlungsmöglichkeiten und die Mitbehandlung der Bezugspersonen im Vordergrund stehen. Aus  dem beigefügten Curriculum können optional  Veranstaltungen im benötigten Umfang ausgewählt werden.

Die Theorieveranstaltungen finden in der Regel werktags in der Zeit von 18.00-22.00 Uhr oder  samstags ganztägig in den Räumlichkeiten des AFKV in Gelsenkirchen statt.

Sie können die Fortbildung so einrichten, wie es Ihren beruflichen, zeitlichen und/oder finanziellen Möglichkeiten entspricht. Sie können alle Veranstaltungen auch einzeln buchen.

Behandlungsfälle und Superivision

Bis zu zwei im Rahmen der Psychotherapieausbildung behandelte KJP-Fälle (Patient*innen unter 18 Jahre) können im Umfang von insgesamt maximal 72 Behandlungsstunden auf die Ergänzungsqualifikation angerechnet werden. Die weiteren Behandlungsfälle können  im Rahmen der Ausbildung zusätzlich zu den geforderten mindestens 600 Behandlungsstunden in für KJP anerkannten Institutsambulanzen und Lehrpraxen des AFKV erfolgen. Die Abrechnung und Vergütung erfolgt nach den für die Ausbildung jeweils vertraglich vereinbarten Sätzen und Bedingungen.

Approbierte Psychotherapeut*innen können ihre KJP-Fälle unter Supervision auch in eigener Praxis durchführen, sofern eine adäquate Ausstattung  zur Behandlung  von Kindern und Jugendlichen  vorhanden ist. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Abrechnungsermächtigung des AFKV über ein  vom AFKV zur Verfügung gestelltes Abrechnungsprogramm. Der Vergütungssatz beträgt dann 75 % des Umsatzes der abgerechneten Leistungen. Es besteht auch für approbierte Psychotherapeut*innen die Möglichkeit die Behandlungsfälle in für KJP anerkannte Institutsambulanzen bzw. Lehrpraxen des AFKV durchzuführen, wobei der Vergütungssatz dann 50% des Umsatzes der erbrachten Leistungen beträgt.

Die erforderliche Supervision als Einzel- oder als Gruppensupervision erfolgt  bei einem/r vom AFKV anerkannten und für KJP qualifizierte/n Supervisor*in. Bitte teilen Sie uns mit, bei welchem/r Supervisor*in Sie Ihre KJP-Fälle supervidieren lassen. Zur Dokumentation der Supervision und der Fälle benutzen Sie bitte die sich im  Mitgliederbereich der Webseite des AFKV befindlichen Formulare (Patientenstammblätter, Supervisionsprotokoll, Supervisionsbescheinigung). Für den Mitgliederbereich müssen Sie sich selber registrieren und auf Freischaltung durch das AFKV warten.

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Gebühren, Vergütung und Abschlusszertifikat

Die Teilnahmegebühren für die Theorieveranstaltungen betragen EUR 20,- pro Unterrichtseinheit (UE) à 45 Min. Psychologische Psychotherapeut*innen in Ausbildung zahlen eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 17,50,- pro UE.

Die Gebühren werden jeweils nach Ende eines Quartals in Rechnung gestellt. Sie erhalten die Rechnung zeitnah per Mail von uns. Bei Ausbildungsteilnehmer*innen des  AFKV erfolgt die Abrechnung durch Verrechnung mit der jeweiligen Quartalszahlung.

Die Gebühren für die Supervision richten sich nach den beim AFKV aktuell geltenden Sätzen und werden mit dem Auszahlungsbetrag für die Behandlungsstunden nach Rechnungsstellung durch den Supervisor verrechnet. Zurzeit kostet  die Einzelsupervision 100,- € und die Gruppensupervision je nach Größe (2-4 Teilnehmer*innen) zwischen 25,- und 50,- € je UE (45 Minuten).

Es gibt keine Abschlussprüfung und keine Zeitvorgaben innerhalb derer die Qualifikation erfolgt sein muss.

Wenn alle Anforderungen für die Ergänzungsqualifikation erfüllt sind, erhalten Sie vom AFKV ein Abschlusszertifikat zur Vorlage bei der zuständigen KV zur Erlangung der Abrechnungserlaubnis KJP entsprechend den Psychotherapievereinbarungen.

Anmeldung

Wenn Sie an der Fortbildung zur Ergänzungsqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie teilnehmen möchten, übersenden Sie uns bitte das unten verlinkte PDF-Anmeldeformular Ergänzungsqualifikation KJP.

Sie erhalten eine Vereinbarung  über o.g. Ergänzungsqualifikation, die sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.

Nachdem sie die von uns unterschriebene Vereinbarung erhalten haben, können Sie sich für die einzelnen Veranstaltungen per Mail unter kontakt@afkv.de anmelden. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per Email, wenn in Ihrer Wunschveranstaltung ein Platz frei ist. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt für mehrere Veranstaltungen anmelden. Es ist ratsam, frühzeitig zu planen, da so die Wahrscheinlichkeit wächst, die Wunschveranstaltungen absolvieren zu können. Die Anmeldung muss mind. drei Werktage vor der Veranstaltung erfolgen.

Parallel hierzu können Sie unter den o.g. Bedingungen mit ihren Behandlungsfällen und Supervision starten. Ein Beginn zu einem späteren Zeitpunkt ist ebenfalls möglich.

PDF-Anmeldung Ergänzungsqualifikation KJP
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