Die Anmeldung für die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in oder zur/zum Psychologische/n Psychotherapeutin/en kann fortlaufend das ganze Jahr erfolgen.
FAQ
Muss ich die Aufnahmebearbeitungsgebühr zeitgleich mit der Anmeldung bezahlen?
Die Aufnahmebearbeitungsgebühr wird erst bei Zustandekommen eines Ausbildungsvertrages fällig.
Muss die Ausbildung nach 3 Jahren abgeschlossen sein?
Die Ausbildungszeit beträgt mindestens 3 Jahre und kann verlängert werden. Es besteht keine Regelstudienzeit. Der theoretische Teil der Ausbildung ist auf 6 Semester ausgelegt. Häufig sind dann noch nicht alle Bausteine wie z.B. die praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung vollständig absolviert.Sollte dies der Fall sein, kann eine Verlängerung des Vertrages beantragt werden.
Was bedeutet "Vollzeitform" und wie häufig finden die Veranstaltungen statt?
Die Ausbildung in so genannter Vollzeitform beträgt mindestens 3 Jahre (bei Teilzeitform mindestens 5 Jahre). Das bedeutet nicht, dass der Unterricht ganztags wöchentlich stattfindet. Das AFKV hat den theoretischen Teil so gelegt, dass die Ausbildung berufsbegleitend absolviert werden kann. Es finden die Abendveranstaltungen an einem für den Kurs festgelegten Wochentag von 18/19 bis 22 Uhr statt. Zusätzliche Termine an Samstagen von 10-17 Uhr.
Die Schulferien in NRW sind veranstaltungsfrei.
Ist die Ausbildung BAFÖG-fähig?
Die Ausbildung ist auf Darlehensbasis BAFÖG-fähig.
Wann kann ich mit der praktischen Tätigkeit (PT) beginnen?
Mit der praktischen Tätigkeit bestehend aus der PT1 in einer Kooperationsklinik mit einer Dauer von mind. einem Jahr und mind. 1200 Stunden und die PT2 in einer kooperierenden Lehrpraxis mit einer Dauer von mind. einem halben Jahr und mind. 600 Stunden kann ab Ausbildungsbeginn begonnen werden.
Wie erhalte ich einen Praktikumsplatz?
Das AFKV kooperiert mit verschiedenen Kliniken. Der Teilnehmer bewirbt sich persönlich bei der gewünschten Klinik. Ein Praktikum in einer Klinik, die für das Institut nicht als Kooperationseinrichtung anerkannt ist, ist nicht möglich.
Es dürfen nicht mehr Teilnehmer von der Klinik aufgenommen werden, als mit dem AFKV vertraglich vereinbart ist und durch die zuständige Behörde (LPA) genehmigt wurde.
Wann kann ich mit der praktischen Ausbildung (PA) beginnen?
Die praktische Ausbildung kann nach dem Erwerb der Grundkenntnisse und nach Bestehen des Zwischenkolloquiums im 3. Semester begonnen werden.