Die Weiterbildung erstreckt sich auf ein Gebiet (Gebietsweiterbildung) oder einen Bereich (Bereichsweiterbildung). Mit der Gebietsweiterbildung werden besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben, die zur Anerkennung als Fachpsychotherapeut*in im jeweiligen Gebiet führen. Die Gebietsweiterbildung beinhaltet die Qualifizierung in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren –wie z.B. der Verhaltenstherapie. Als Gebiete werden die Psychotherapie für Erwachsene, die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und die Neuropsychologische Psychotherapie definiert.
Gebietsweiterbildung
Es soll die Möglichkeit bestehen parallele Gebietsweiterbildungen zu absolvieren, die dann zu einer Verkürzung des Weiterbildungsumfangs in einem der Gebiete führt. Hier hat das AFKV dadurch, dass die Zulassung für die Gebiete Psychotherapie für Erwachsene und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bereits vorhanden ist, die Möglichkeit Synergieeffekte bereitzustellen: so kann nach zwei Jahren ambulante WB in einem Gebiet eine einjährige ambulante WB in einem anderen Gebiet angeschlossen werden und somit der Erfordernis der WBO zur Qualifikation in einem anderen Gebiet im ambulanten Bereich entsprochen werden. Eine Zulassung des AFKV für das Gebiet Neuropsychologische Psychotherapie ist geplant.
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