Gebietsweiterbildung

Die Weiterbildung erstreckt sich auf ein Gebiet (Gebietsweiterbildung) oder einen Bereich (Bereichsweiterbildung). Mit der Gebietsweiterbildung werden besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben, die zur Anerkennung als Fachpsychotherapeut*in im jeweiligen Gebiet führen. Die Gebietsweiterbildung beinhaltet die Qualifizierung in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren –wie z.B. der Verhaltenstherapie. Als Gebiete werden Psychotherapie für Erwachsene, der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und die Neuropsychologische Psychotherapie definiert.

Es soll die Möglichkeit bestehen parallele Gebietsweiterbildungen zu absolvieren, die dann zu einer Verkürzung des Weiterbildungsumfangs eines der Gebiete führt. Hier könnte das AFKV dadurch, dass die Akkreditierung in allen drei Gebieten angestrebt wird, für interessierte Synergieeffekte bereitstellen. Auch hier gilt: Sobald sowohl die neue Weiterbildungsordnung der PTK-NRW in Kraft getreten und eine Akkreditierung des AFKV als Weiterbildungsinstitut erfolgt ist, werden wir die Rubrik Gebietsweiterbildung konkretisieren und mit Informationen und Leben füllen.

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