Reform der Psychotherapeutenausbildung:

Mit dem am 1. September 2020 in Kraft getreten neuen Psychotherapeutengesetz wurde eine Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen: Künftig wird die Approbation als Psychotherapeut*in im Rahmen eines Psychotherapiestudiums nach dem Masterabschluss erworben. Anders als bisher erfolgt somit die Approbation nicht mehr postgradual im Rahmen einer Ausbildung an einem Ausbildungsinstitut (für Beginner*innen eines für die bisherige Ausbildung qualifizierenden Studiums vor dem 01.09.2020 gibt es eine Übergangsfrist bis 2032 (in Härtefällen bis 2035) eine Ausbildung nach dem alten Recht zu absolvieren).

Mit der neuen Approbation ist jedoch –anders als bislang- keine Qualifikation und Berechtigung verbunden, als Fachpsychotherapeut*in tätig sein zu dürfen. Dies bedarf wiederum einer berufsständisch geregelten Weiterbildung, die auch Voraussetzung für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Weiterbildung qualifiziert für Tätigkeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in der stationären und teilstationären Versorgung, der Prävention, der Rehabilitation und im institutionellen Bereich. Die Regularien für eine solche Weiterbildung, die sich über 5 Jahre hauptberufliche ambulante und stationäre Tätigkeit in Anstellung erstreckt, sind im Grundsatz durch die Bundespsychotherapeutenkammer in der Musterweiterbildungsordnung (MBWO) 2021 festgelegt worden.

Diese MBWO stellt zunächst eine Grundlage für die Weiterbildungsordnungen dar, die von jeder Psychotherapeutenkammer zu verabschieden ist. Erst wenn die Psychotherapeutenkammer NRW eine rechtskräftige Weiterbildungsordnung verabschiedet hat und diese in Kraft getreten ist, kann das AFKV eine Akkreditierung als Weiterbildungsinstitut bei der PTK-NRW beantragen. Die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung werden somit von den Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Durch das Kooperationsprojekt Umsetzung der MWBO unter Federführung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) soll sichergestellt werden, dass die Regelungen möglichst bundesweit einheitlich gestaltet werden. Erst dann können Weiterbildungskurse an unserem Institut gestartet werden und Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiWs) an unserem Institut tätig sein. Die PTK-NRW plant dies für Ende 2022, so dass im Verlauf des Jahres 2023 mit einer Akkreditierung zu rechnen ist und das AFKV dann vollumfänglich diese Weiterbildung anbieten kann.

Sobald sowohl die neue Weiterbildungsordnung der PTK-NRW in Kraft getreten und eine Akkreditierung des AFKV als Weiterbildungsinstitut erfolgt ist, werden wir die Rubriken Gebiets- und Bereichsweiterbildung konkretisieren und mit Leben füllen.

Weiterührende Links:

Psychotherapeutenkammer-NRW

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