Ab dem 01.04.2026 ist die AFKV GmbH als Weiterbildungsinstitut und Weiterbildungsstätte für die Gebiete und Bereiche Psychotherapie für Erwachsene und Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche im Psychotherapieverfahren Verhaltenstherapie von der Psychotherapeutenkammer NRW zugelassen
Eine Bewerbung zur Anstellung als Psychotherapeut*in in Weiterbildung am AFKV für Anfang 2027 ist ab sofort möglich unter: kontakt@afkv.de
Die Bewerbung erfolgt zweigestuft:
Zuerst findet an einem Vormittag eine Informationsveranstaltung statt, auf der das AFKV das Konzept der Weiterbildung präsentiert, Sie Fragen stellen können und eine Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen besteht. In einem zweiten Schritt laden wir Sie, nachdem Sie sich aktiv nocheinmal bei uns gemeldet und ihr Interesse an einer Weiterbildungsstelle bekräftigt haben, zu einem zweitägigen Bewerber*innen-Workshop ein. So können sie und wir besser einschätzen, ob eine gegenseitige Passung vorhanden ist.
Mit dem am 1. September 2020 in Kraft getreten neuen Psychotherapeutengesetz wurde eine Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen: Künftig wird die Approbation als Psychotherapeut*in im Rahmen eines Psychotherapiestudiums nach dem Masterabschluss erworben. Anders als bisher erfolgt somit die Approbation nicht mehr postgradual im Rahmen einer Ausbildung an einem Ausbildungsinstitut (für Beginner*innen eines für die bisherige Ausbildung qualifizierenden Studiums vor dem 01.09.2020 gibt es eine Übergangsfrist bis 2032 (in Härtefällen bis 2035) eine Ausbildung nach dem alten Recht zu absolvieren).
Mit der neuen Approbation ist jedoch –anders als bislang- keine Qualifikation und Berechtigung verbunden, als Fachpsychotherapeut*in tätig sein zu dürfen. Dies bedarf wiederum einer berufsständisch geregelten Weiterbildung, die auch Voraussetzung für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Weiterbildung qualifiziert für Tätigkeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in der stationären und teilstationären Versorgung, der Prävention, der Rehabilitation und im institutionellen Bereich. Die Regularien für eine solche Weiterbildung, die sich über 5 Jahre hauptberufliche ambulante und stationäre Tätigkeit in Anstellung erstreckt, sind im Grundsatz durch die Bundespsychotherapeutenkammer in der Musterweiterbildungsordnung (MBWO) 2021 festgelegt worden.
Diese MBWO stellt zunächst eine Grundlage für die Weiterbildungsordnungen dar, die von jeder Psychotherapeutenkammer zu verabschieden ist. Die Psychotherapeutenkammer NRW hat am 16. September 2022 entsprechend eine rechtskräftige Weiterbildungsordnung verabschiedet, in der alle Inhalte und Strukturen der Weiterbildung festgelegt sind.
Das AFKV hat nach langen und intensiven Vorbereitungen und Planungen am 19.03.2026 die Zulassung als Weiterbildungsinstitut und -stätte im ambulanten Versorgungsbereich für die Gebiete und Bereiche Psychotherapie für Erwachsene und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche mit der Qualifizierung im wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren „Verhaltenstherapie“ erhalten. Mitgenehmigt sind als Behandlungsorte neben den Institutsambulanzen in Gelsenkirchen unsere bisherigen Institutsambulanzen in Essen und Mülheim (Gebiet Psychotherapie für Erwachsene) und Herten und Mülheim (Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche).
Wir sind daher zuversichtlich mit einer ersten Kohorte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PTWs) sowohl für das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene als auch Psychotherapie für Kinder und Jugendliche Anfang 2027 starten zu können.
Leider ist bislang eine notwendige finanzielle Förderung der Weiterbildung weder durch den Gesetzgeber noch durch die Krankenkassen gegeben. Wir werden uns daher zusammen mit allen Berufsverbänden, Kammervertreter*innen und Ihnen weiterhin vehement für eine Förderung der Weiterbildung einsetzen, so dass eine tarifanaloge Vergütung der Weiterbildungstätigkeit möglich wird. Diese Finanzierungslücke wird nun leider zusätzlich im erheblichen Maße durch die aktuell von den geseztlichen Krankenkassen initierte und vom Bewertungsaussschuss beschlossene Honorarkürzung für ambulante Psychotherapie in Höhe von 4,5 % erheblich vergrößert. Die Honorarkürzung stellt uns somit vor noch größeren, die Grenzen des Erträglichen deutlich überschreitenden Herausforderungen in der ohnehin schon sehr schwierigen Umsetzung der Weiterbildung. Unter den aktuell bestehenden prekären Voraussetzungen können wir daher eine dreijährige (zweijährige) ambulante Weiterbildung in Vollzeitanstellung (39-Stunden-Woche, 30 Urlaubstage) nur mit einer festen Vergütung in Höhe von derzeit voraussichtlich 3.240 € p.m. inklusive einer kostenfreien Vermittlung von relevanten Weiterbildungsinhalten im Rahmen der o.g. Arbeitszeit anbieten. Es werden in den drei Jahren 350 Stunden verfahrensspezifische Theorie (VT), mind. 150 Stunden Supervision und 100 Stunden Selbsterfahrung kostenfrei während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit durchgeführt. Diese Weiterbildung beinhaltet zudem eine praxisnahe Qualifizierung im wissenschaftlich anerkannten Verfahren Verhaltenstherapie. Weitere Informationen folgen …
Eine Bewerbung zur Anstellung als PtW am AFKV ist daher ab sofort möglich unter: kontakt@afkv.de
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