Antrag auf Zulassung gestellt: Das AFKV startet in die Weiterbildung !

Eine Bewerbung als Psychotherapeut*in in Weiterbildung  am AFKV für Herbst 2026 ist  ab sofort möglich!

Mit dem am 1. September 2020 in Kraft getreten neuen Psychotherapeutengesetz wurde eine Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen: Künftig wird die Approbation als Psychotherapeut*in im Rahmen eines Psychotherapiestudiums nach dem Masterabschluss erworben. Anders als bisher erfolgt somit die Approbation nicht mehr postgradual im Rahmen einer Ausbildung an einem Ausbildungsinstitut (für Beginner*innen eines für die bisherige Ausbildung qualifizierenden Studiums vor dem 01.09.2020 gibt es eine Übergangsfrist bis 2032 (in Härtefällen bis 2035) eine Ausbildung nach dem alten Recht zu absolvieren).

Mit der neuen Approbation ist jedoch –anders als bislang- keine Qualifikation und Berechtigung verbunden, als Fachpsychotherapeut*in tätig sein zu dürfen. Dies bedarf wiederum einer berufsständisch geregelten Weiterbildung, die auch Voraussetzung für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Weiterbildung qualifiziert für Tätigkeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in der stationären und teilstationären Versorgung, der Prävention, der Rehabilitation und im institutionellen Bereich. Die Regularien für eine solche Weiterbildung, die sich über 5 Jahre hauptberufliche ambulante und stationäre Tätigkeit in Anstellung erstreckt, sind im Grundsatz durch die Bundespsychotherapeutenkammer in der Musterweiterbildungsordnung (MBWO) 2021 festgelegt worden.

Diese MBWO stellt zunächst eine Grundlage für die Weiterbildungsordnungen dar, die von jeder Psychotherapeutenkammer zu verabschieden ist. Die Psychotherapeutenkammer NRW hat am 16. September 2022 entsprechend eine rechtskräftige Weiterbildungsordnung verabschiedet, in der  alle Inhalte und Strukturen der Weiterbildung  festgelegt sind.

Das AFKV hat nach langen und intensiven Vorbereitungen und Planungen am 16.05.2025 einen Antrag auf Zulassung  als Weiterbildungsinstitut im ambulanten Versorgungsbereich für die Gebiete und Bereiche Psychotherapie für Erwachsene und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche mit der Qualifizierung im wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren „Verhaltenstherapie“ gestellt. Mitbeantragt sind als Behandlungsorte neben der Institutsambulanz in Gelsenkirchen unsere bisherigen Institutsambulanzen in Essen und Mülheim (Gebiet Psychotherapie für Erwachsene) und Herten und Mülheim (Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche).  Es ist bis zur Zulassung nach Auskunft der PTK NRW leider mit einer Bearbeitungdauer von 6-12 Monaten zu rechnen.

Wir sind daher  zuversichtlich mit einer ersten Kohorte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PTWs) sowohl für das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene als auch Psychotherapie für Kinder und Jugendliche  Ende 2026 starten zu können. Dabei bieten wir bevorzugt eine dreijährige  ambulante Weiterbildung in Vollzeitanstellung (40-Stunden-Woche) mit einer festen Vergütung in Höhe von  derzeit 3.200 € p.m. inklusive einer kostenfreien Vermittlung von relevanten Weiterbildungsinhalten  im Rahmen der o.g. Arbeitszeit an. Es  werden  350 Stunden Theorie, 150 Stunden Supervision und 100 Stunden Selbsterfahrung kostenfrei während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit durchgeführt. Diese Weiterbildung  beinhaltet zudem eine praxisnahe Qualifizierung im wissenschaftlich anerkannten Verfahren Verhaltenstherapie. Weitere Informationen folgen …

Eine Bewerbung als PTW  am AFKV ist daher ab sofort möglich!

Weiterührende Links:

Psychotherapeutenkammer-NRW

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